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Reparaturen / Modernisierungen

Wir führen Reparaturen aller namhaften Fabrikate durch. Unsere kurze Reaktionszeit bei akuten Störungen an Ihrer Krananlage bedeutet für Sie minimale Stillstandszeiten. Doch nicht nur bei Reparaturen und in Notfällen sind wir für Sie da. Auch wenn die theoretischen Nutzungsdauer des Hubwerkes abgelaufen ist sind wir ein kompetenter Ansprechpartner. Wir führen für Sie Vergleiche durch, ob sich bei abgelaufener theoretischer Nutzung eine Generalüberholung des Hebezeuges lohnt oder ob es günstiger wäre, das Hebezeug auszutauschen.
 
Beim Ersatz des Hubwerkes ist die Integration einer Lastanzeige, wahlweise im Hängetaster oder als Großanzeige an der Katze, problemlos möglich. Bei Ausrüstung unserer Seilzüge mit Funksteuerung ist es sogar möglich, eine Lastanzeige im Funksteuerungssender zu realisieren.
Auch Änderungen der Steuerungsart, beispielsweise von Führerhaus auf Flursteuerung oder Funksteuerung sind kein Problem für uns. Die Funksteuerung erlaubt es dem Kranführer, sich außerhalb des Gefahrenbereiches ohne die Kabelverbindung frei zu bewegen. Der Umbau auf Flursteuerung, unabhängig davon ob kabelgebunden oder per Funk, ermöglicht es dem Kranführer, gleichzeitig die Aufgaben eines Anschlägers zu übernehmen.
 
Funksteuersender
Die Durchführung der Änderungen und Modernisierungen erfolgt durch unseren Sachverständigen. Dies bedeutet für Sie als Betreiber nicht nur eine hohe Sicherheit. Die gem. UVV erforderliche Abnahme nach wesentlichen Änderungen wird unmittelbar nach Abschluß der Arbeiten durch unseren von der Berufsgenossenschaft ermächtigten Sachverständigen durchgeführt, sodaß der Kran wieder in Betrieb gehen kann und sich die Wartezeiten und somit der Nutzungsausfall auf ein Minimum reduzieren.